Aktuelles
Personalversammlung 2025:
Dienstag, 25. März 2025; 13.00 Uhr - 16.30 Uhr
im Kulturhaus Schloss Großlaupheim in Laupheim
Einladung
Ausfüllhilfe zur Antragsstellung der PV an den Örtlichen Personalrat GHWRGS Biberach
Informationen vergangener Personalversammlungen
Vortrag
- Datenschutz an Schulen
Rechtliches
Alle Lehrkräfte aus dem Bereich des Staatlichen Schulamtes Biberach haben nach §§ 49 und 51 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) das Recht, an der Personalversammlung teilzunehmen, auch dann, wenn evtl. Fahrschüler früher heimgeschickt werden müssen oder die "Verlässliche Grundschule" nicht eingehalten werden kann. Bei frühzeitiger Information der Eltern ist an diesem Tag der Unterricht so zu organisieren, dass die Lehrkräfte ausreichend Zeit haben, rechtzeitig die Personalversammlung zu erreichen.
Die Einladung erfolgt auf Beschluss des Personalrates und in Abstimmung mit der Amtsleitung.
Da die Personalversammlung auch in der Arbeitszeit stattfindet, ist den Beschäftigten für die Anreise und für die Teilnahme Dienstbefreiung zu gewähren.
Insbesondere wenn die Teilnahme an der Personalversammlung in die Unterrichtszeit fällt, ist die Schulleitung zu informieren. Schon aus Nachweisgründen bzgl. Dienstunfallschutz auf der Anreise kann diese Meldung auch hilfreich sein, wenn kein Unterricht tangiert ist. Ausfallender Unterricht muss nicht vor- oder nachgeholt weden.