Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnten, die Chance auf die
Erlangung des Werkrealschulabschlusses (= Mittlerer Schulabschluss).
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechpersonen wenden:
Regula Volk
Regula.Volk@ssa-bc.kv.bwl.de
Alexandra Schaffhauser
Alexandra.Schaffhauser@ssa-bc.kv.bwl.de
Lucia Benzinger
Lucia.Benzinger@ssa-bc.kv.bwl.de
Die Abschlussprüfung findet in der Regel einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen Abschlussprüfung statt.
Zur Prüfung wird zugelassen wer
a. die Abschlussprüfung nicht eher ablegt als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre;
b. nicht bereits die ordentliche Werkrealschulabschlussprüfung oder die entsprechende Abschlussprüfung für Schulfremde mit Erfolg abgelegt hat;
c. nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Werkrealschulabschlussprüfung oder der entsprechenden Abschlussprüfung für Schulfremde teilgenommen hat;
d. keine Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule oder keine Sonderschule mit entsprechendem Bildungsgang besucht (vergleiche WRSVO § 37).
Die Meldung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist bis zum 1. März jeden Jahres an
das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt zu richten.
Schriftlich:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Wahlpflichtfach Technik oder AES (Alltagskultur, Ernährung, Soziales)
Mündlich:
- Biologie oder Chemie oder Physik
- Geschichte oder Geographie oder Gemeinschaftskunde
- Englisch in Form der Kommunikationsprüfung
- Deutsch oder Mathematik oder Wahlpflichtfach (Technik oder AES)
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist an das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche
Schulamt zu richten
Folgende Unterlagen sind beim Staatlichen Schulamt einzureichen:
- Formular 1
- Formular 2
- Geburtsurkunde oder Kopie des Personalausweises
- die Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen)
- einen Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit