Inklusion leitet sich vom lateinischen Verb includere = beinhalten, einschließen ab und bedeutet im schulischen Kontext den
gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung.
Hatten Kinder mit dem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA) bis 2015 noch die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule, wurde diese mit der Schulgesetzänderung vom Juli 2015 abgeschafft (s. "Rechtliche Grundlagen"). Seither steht den Eltern die Entscheidung frei, den Anspruch ihres Kindes auf ein SBA an einer allgemeinen Schule einzulösen oder sich für die Beschulung an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (früher Sonderschule) auszusprechen.
Die Aufgaben der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren haben sich dadurch verändert. Sie sind weiterhin "Bildungs"-stätten, die eigene Bildungsangebote vorhalten und an denen Kinder und Jugendliche gut betreut sind. Sie nehmen nun aber auch verstärkt Aufgaben der Beratung wahr und unterstützen allgemeine Schulen bei der Umsetzung der Inklusion.
Den Staatlichen Schulämtern obliegt es, den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festzustellen. Um Eltern und Schulen Hilfestellungen zu geben auf dem Weg vor, während und nach der Antragstellung, bei der Entscheidung für oder gegen Inklusion und dem Finden einer geeigneten Schule, haben wir die wichtigsten Informationen auf unserer Website zusammengestellt. Gerne beantworten Ihnen die Mitarbeiter/-innen Inklusion Ihre Fragen telefonisch oder per E-Mail (s.Ansprechpartner).
Unter
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