Bei Versetzungen ändert sich die Stammschule, bei Abordnungen und Krankheitsstellvertretungen nicht. Bundeslandübergreifende Versetzungen erfolgen über das Lehrertauschverfahren.
Ulrike Jesse
zuständig für allgemein bildende Schulen im Stadtkreis Ulm und Alb-Donau-Kreis außer für Erbach,
Dietenheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Oberdischingen, Oberstadion, Öpfingen und Staig
Ulrike.Jesse@ssa-bc.kv.bwl.de
Andreas Lachmair
zuständig für allgemein bildende Schulen im Kreis Biberach und Alb-Donau-Kreis aber nur für Erbach, Dietenheim,
Illerkirchberg, Illerrieden, Oberdischingen, Oberstadion, Öpfingen und Staig
Andreas.Lachmair@ssa-bc.kv.bwl.de
Dr. Daniel Budka
zuständig für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) aller drei Kreise (ADK, BC, UL)
Daniel.Budka@ssa-bc.kv.bwl.de
Alle Versetzungsanträge für das nächste Schuljahr müssen bis spätestens zum ersten Schultag nach den
Weihnachtsferien bei der Schulleitung Ihrer Stammschule online eingegangen sein.
Versetzungsanträge müssen online gestellt werden.
Unter diesem Link finden Sie die Anträge: https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/stewi-versetzung.
Nein, Sie können immer nur zum ersten Schultag eines Schuljahres versetzt werden.
Nein, Versetzungen sind nur möglich, wenn Sie am ersten Schultag eines Schuljahres dienstbereit sind.
Die Entscheidung über die Freigabe von schulamtsübergreifenden Versetzungen erfolgt im Januar/Februar. Schulamtsinterne
Versetzungen können in der Regel erst entschieden werden, wenn die Prognosezahlen der Schulen dem Staatlichen Schulamt Biberach
vorliegen. Häufig erfolgen die Entscheidungen im Mai/Juni, können sich aber auch - je nach Versorgungsgrad der Stammschule - bis
Juli hinziehen. Die Entscheidung über Abordnungen wird meistens erst nach den Versetzungen gegen Ende des Schuljahres getroffen.
Als erstes fragen Sie bei der Schulleitung Ihrer Stammschule nach. Sollte die Schulleitung noch keine Informationen über den Dienstort
haben, setzen Sie sich mit der Personalverwaltung des Staatlichen Schulamts Biberach unter Personalverwaltung@ssa-bc.kv.bwl.de ab Mitte Juni in Verbindung. Dies gilt auch,
wenn Sie ein Schreiben des Regierungspräsidiums Tübingen erhalten haben mit folgendem Inhalt: "Bitte setzen Sie sich wegen des
Dienstortes mit Ihrem zuständigen Schulamt in Verbindung."
Bitte nehmen Sie mit Ihrer zuständigen Personalschulrätin bzw. Personalschulrat ca. drei Monate vor Ihrer geplanten Rückkehr
Kontakt auf. Da wir viel am Telefon sind, freuen wir uns über eine E-Mail mit Angabe Ihrer Telefonnummer. Gerne rufen wir Sie dann
zurück.
Bitte nehmen mit Ihrer zuständigen Personalschulrätin bzw. Ihrem zuständigen Personalschulrat Kontakt auf und melden Sie
Ihre Dienstbereitschaft über STEWI. Es wird dann geprüft, ob eine wohnortnahe Abordnung bis zum Schuljahresende möglich ist.
Sollte sich der neue Wohnort innerhalb des Schulamtsbezirks befinden, ist das Staatliche Schulamt für die Abordnung zuständig.
Schulamtsübergreifende Abordnungen können nur mit Genehmigung der Regierungspräsidien veranlasst und verfügt
werden.
Ja, das ist in Abstimmung mit Ihrer Schulleitung möglich.
Nach einer Abordnung bzw. nach einem KV-Einsatz kehren Sie an Ihre Stammschule zurück.
Eine Abordnung bzw. ein KV-Einsatz setzt keine Zustimmung von Ihnen voraus. Sie haben jedoch das Recht einer schriftlichen Stellungnahme.
Stimmen Sie nicht zu, wird der Vorgang dem Örtlichen Personalrat vorgelegt.
Krankheitsstellvertreter/innen kommen in der Regel an Schulen nur zum Einsatz, wenn der Ausfall länger als drei Wochen dauert. Von
daher erfolgt keine ständige Änderung Ihres Einsatzortes. Aufgrund der knappen Lehrerressource ist es sogar eher so, dass Sie
relativ schnell im Schuljahr an einen festen Einsatzort kommen. Häufig werden Sie als Schwangerschaftsvertretung eingesetzt.
Ihre zuständige Personalschulrätin bzw. Ihr zuständiger Personalschulrat ist hierfür zuständig.
Die Kommunikation läuft häufig über die Schulleitung Ihrer Einsatz- bzw. Stammschule.