Unter Stellenwirksame Änderungen fallen z.B. Teilzeit, Beurlaubung, Elternzeit, Teilzeit in Elternzeit, Pflegezeit, Ruhestand und die Rückkehr in Vollbeschäftigung.
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechpersonen wenden:
Ulrike Jesse
Personalschulrätin
zuständig für allgemein bildende Schulen im Stadtkreis Ulm und Alb-Donau-Kreis, außer für Erbach, Dietenheim,
Illerkirchberg, Illerrieden, Oberdischingen, Oberstadion, Öpfingen und Staig
Ulrike.Jesse@ssa-bc.kv.bwl.de
Andreas Lachmair
Personalschulrat
zuständig für allgemein bildende Schulen im Kreis Biberach und Alb-Donau-Kreis, aber nur für Erbach, Dietenheim,
Illerkirchberg, Illerrieden, Oberdischingen, Oberstadion, Öpfingen und Staig
Andreas.Lachmair@ssa-bc.kv.bwl.de
Dr. Daniel Budka
Personalschulrat
zuständig für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) aller drei Kreise (ADK, BC, UL)
Daniel.Budka@ssa-bc.kv.bwl.de
Silke Schirmer
Sachbearbeiterin Personal
Silke.Schirmer@ssa-bc.kv.bel.de
Selina Röder
Sachbearbeiterin Personal
Selina.Roeder@ssa-bc.kv.bwl.de
Lucia Benzinger
Sachbearbeiterin Personal
oder
Lucia.Benzinger@ssa-bc.kv.bwl.de
Hier können Sie Anträge bei Änderungswünschen stellen:
https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/stewi-versetzung
Spätestens zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien sind stellenwirksame Änderungen, die das neue Schuljahr betreffen,
zu beantragen. Sollen Anträge zu einem anderen Termin wirksam werden z. B. für Elternzeitanträge oder Versetzungen in den
Ruhestand sind diese entsprechend zu stellen.
Weitere Informationen unter:
https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/stewi-versetzung
Bedarfsabhängig sind Erhöhungen möglich, jedoch nur in Absprache mit Ihrer Schulleitung und Ihres zuständigen
Personalschulrats des Staatlichen Schulamts Biberach. Nach den Pfingstferien ist eine Erhöhung grundsätzlich nicht mehr
möglich.
Grundsätzlich sind Reduzierungen aufgrund des Lehrermangels nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.
Individuelle Härtefälle bedürfen einer Einzelfallprüfung.