Der Sonderpädagogische Dienst ist ein Unterstützungsangebot der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
für die allgemeinen Schulen. Eine zeitlich begrenzte sonderpädagogische Förderung betroffener Schülerinnen und
Schüler im Rahmen des Unterrichts kann erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass diese hierdurch dem Bildungsgang der allgemeinen Schule
folgen können.
Ja, alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Arbeitsstelle Kooperation
(ASKO).
Zu den Aufgaben zählen die Hospitation mit anschließender Beratung, die kooperative pädagogische Diagnostik und die
Mitwirkung bei der Hilfeplanung in Zusammenarbeit mit Schule, Elternhaus und ggf. außerschulischen Partnerinnen und Partnern.
Dies können Erziehungsberechtigte und/oder Lehrkräfte der allgemeinen Schule.
Bitte verwenden Sie dafür das Formular "Sonderpädagogischer
Dienst: Meldung eines Beratungs-/Unterstützungsbedarfes".