Ein Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA) wird immer in einem bestimmten Förderschwerpunkt festgestellt, je nachdem in welchem Bereich der Schüler/die Schülerin eine Beeinträchtigung hat.
Das Schulgesetz unterscheidet je nach festgestellter Beeinträchtigung folgende Förderschwerpunkte des sonderpädagogischen
Bildungsanspruchs :
- Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (KMENT)
- Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (GENT)
- Förderschwerpunkt Lernen (L)
- Förderschwerpunkt Sprache (S)
- Förderschwerpunkt Hören
- Förderschwerpunkt Sehen
- Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (ESENT)
- Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung (SILK)
Der Förderschwerpunkt benennt die vorrangige Beeinträchtigung, die es gilt, im SBA gezielt zu fördern. In manchen
Förderschwerpunkten wird nur im Bildungsgang der allgemeinen Schule unterrichtet. In anderen wird entweder grundsätzlich
zieldifferent unterrichtet (Lernen, Geistige Entwicklung) oder es kann zieldifferent unterrichtet werden (Hören, körperliche und
motorische Entwicklung, Sehen, emotionale und soziale Entwicklung).
Förderschwerpunkt Bildungsgang |
Lernen | GENT | KMENT | ESENT | Sprache | Hören | Sehen |
Allgemeine Schule | X | X | X | X | X | ||
Lernen | X | X | X | X | X | ||
Geistige Entwicklung | X | X | X | X |
Landesbildungsserver Baden-Württemberg:
https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/sonderpaedagogische-bildungs-und-beratungszentren-sbbz