In Baden-Württemberg stehen Kindern mit Behinderung im Bereich der frühkindlichen Bildung unterschiedliche Wege offen. Sie
können allgemeine Kindertagesstätten oder Schulkindergärten besuchen. Schulkindergärten sind ein Angebot für
Kinder mit Behinderung ab drei Jahren (für Kinder mit einer Körperbehinderung bereits ab zwei Jahren), bei denen ausgehend von
einem Antrag der Eltern durch die Schulbehörde Bedarf an einem sonderpädagogischen Bildungsangebot festgestellt wurde.
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechpersonen wenden:
Dr. Daniel Budka
Daniel.Budka@ssa-bc.kv.bwl.de
Susanne Späth-Häussler
Susanne.Spaeth-Haeussler@ssa-bc.kv.bwl.de
oder an die Arbeitsstelle Frühförderung
Ja, Sie finden den Antrag hier:
http://schulamt-biberach.de/,Lde/Startseite/Service/Formulare
Gehen Sie dann bitte in die Rubrik "Schulkindergarten".
Ja, die Anträge auf Aufnahme in den Schulkindergarten sollten dem Schulamt bis zum 31.12. eines Kalenderjahres vorliegen.
Das Staatliche Schulamt Biberach informiert die Eltern schriftlich, ob ihnen ein Platz im Schulkindergarten angeboten werden kann. Auch
Absagen werden schriftlich verschickt. Der Versand der Mitteilungen erfolgt im April.
Hier finden Sie einen Überblick.
Im Amtsbereich des Staatlichen Schulamtes Biberach gibt es folgende Schulkindergärten:
Alb-Donau-Kreis
öffentliche
Schulkindergärten im Alb-Donau-Kreis
Landkreis Biberach
öffentliche
Schulkindergärten im Landkreis Biberach
private
Schulkindergärten im Landkreis Biberach
Stadtkreis Ulm
öffentliche
Schulkindergärten im Stadtkreis Ulm