Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnten, die Chance auf die Erlangung des Hauptschulabschlusses.
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechpersonen wenden:
Regula Volk
Regula.Volk@ssa-bc.kv.bwl.de
Alexandra Schaffhauser
Alexandra.Schaffhauser@ssa-bc.kv.bwl.de
Lucia Benzinger
Lucia.Benzinger@ssa-bc.kv.bwl.de
Die Abschlussprüfung findet in der Regel einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen Abschlussprüfung statt.
Mit der Teilnahme an der Schulfremdenprüfung können Bewerberinnen und Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich
anerkannte Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule und kein öffentliches oder kein öffentliches oder
staatlich anerkanntes Gymnasium oder sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besuchen,
einen Hauptschulabschluss erwerben.
Ausnahme: Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 des Gymnasiums werden zur Hauptschulabschlussprüfung
für Schulfremde zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle der Nichtversetzung ihre bisherige Schule
verlassen müssten.
Wer den Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache Englisch erworben hat, kann sich im Fach Englisch einer Prüfung
unterziehen.
Die Meldung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist bis zum 01. März jeden Jahres an
das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt zu richten.
Die mündlichen Prüfungen erstrecken sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfungen, im Fach Englisch in Form der
Kommunikationsprüfung, sowie nach Wahl der Teilnehmerin oder des Teilnehmers auf ein Fach aus den Naturwissenschaften (Biologie,
Chemie oder Physik) oder auf ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (Geschichte, Gemeinschaftskunde oder Geographie).
Des Weiteren findet eine Präsentationsprüfung statt, die aus folgenden Prüfungsteilen besteht: Erstellung einer Hausarbeit;
Präsentation; Prüfungsgespräch.
Überblicksdarstellung:
Die Kommunikationsprüfung für Schulfremde findet nach der schriftlichen Prüfung statt.
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist an das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche
Schulamt zu richten.
Wir benötigen von Ihnen:
- Formular 1
- Formular 2
- Formular 3
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie) oder Kopie des Personalausweises
- Letztes Zeugnis, Abgangszeugnis (beglaubigte Kopie)
(Zeugnisse des Herkunftslandes nur in beglaubigter deutscher Übersetzung) - Nur für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums: Halbjahresinformation
- Nur für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums: Bescheinigung der Schule über Versetzungsgefährdung