Unter Schulfähigkeit fasst man den körperlich-geistig-seelisch-sozialen Entwicklungsstand eines Kindes zusammen, der zum Zeitpunkt der Einschulung als Voraussetzung für den Unterricht gewünscht wird. Nach aktueller Rechtslage sind Kinder schulpflichtig, die bis 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechpersonen wenden:
Andrea Sperr
Andrea.Sperr@ssa-bc.kv.bwl.de
Simone Grath
Ansprechperson Kooperation KiTa-Grundschule
simone.grath@zsl-rstue.de
Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung
N.N.
Die Erzieherinnen und Erzieher der Kindertageseinrichtungen, Kinder- und JugendärztInnen, die Kooperationslehrkraft und die
Schulleitung der Grundschule sowie das jeweils zuständige Gesundheitsamt stehen für weitere Informationen zur
Verfügung.