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Schulbezirkswechsel 

In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, kann nicht frei gewählt werden. In der Regel wird Ihr Kind in die Grundschule gehen, in deren Schulbezirk Sie wohnen oder Ihren ständigen Aufenthalt haben. Möchten Sie, dass Ihr Kind eine andere Schule besucht, können Sie einen Schulbezirkswechsel beantragen. Bei Einschulungskindern kann ein Antrag auf Schulbezirkswechsel erst dann gestellt werden, nachdem Sie ihr Kind an der für Sie zuständigen Schule angemeldet haben.