In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, kann nicht frei gewählt werden. In der Regel wird Ihr Kind in die Grundschule gehen, in deren Schulbezirk Sie wohnen oder Ihren ständigen Aufenthalt haben. Möchten Sie, dass Ihr Kind eine andere Schule besucht, können Sie einen Schulbezirkswechsel beantragen. Bei Einschulungskindern kann ein Antrag auf Schulbezirkswechsel erst dann gestellt werden, nachdem Sie ihr Kind an der für Sie zuständigen Schule angemeldet haben.
Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen:
Birgit Walter
Birgit.Walter@ssa-bc.kv.bwl.de
Ansprechperson im Staatlichen Schulamt ist der/die für die gewünschte Schule zuständige
Schulrat/-rätin.
Sie können sich an die Schulleitung der Grundschule, zu dessen Schulbezirk Sie gehören, wenden. Den Schulleitungen steht der/die
zuständige Sprengelschulrat/-rätin bzw. die geschäftsführende Schulleitung für Fragen zur Verfügung.
Bei besonderen Gründen kann ein Antrag auf Schulbezirkswechsel bei der zuständigen Grundschule gestellt werden. Bitte beachten
Sie hierbei unser Hinweisblatt
für Erziehungsberechtigte zum Antrag auf Schulbezirkswechsel.
Es gibt ein Merkblatt
für die Schulen zum Antrag auf Schulbezirkswechsel.
Auf der Seite des Serviceportals Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen.