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Mutterschutz und Elternzeit

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung steht der werdenden Mutter ein Mutterschutz zu. Im Anschluss an den Mutterschutz besteht die Möglichkeit Elternzeit zu beantragen. Die Elternzeit beträgt drei Jahre ab dem Geburtsdatum des Kindes.