Bei Kindern, für die bereits vor der Einschulung ein Antrag zur Klärung des Anspruchs auf ein Sonderpädagogisches
Bildungsangebot gestellt wird, muss diesem ein aussagekräftiger Bericht beigefügt werden. Diesen Bericht erstellt die
Kooperationslehrkraft gemeinsam mit der Kindertageseinrichtung. Hierfür steht ein vorgefertigtes Formular zur Verfügung.
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechperson wenden:
Dr. Daniel Budka
Daniel.Budka@ssa-bc.kv.bwl.de
Die Kooperationslehrkraft der zuständigen Grundschulen erstellt gemeinsam mit der Kindertageseinrichtung einen aussagekräftigen
Kurzbericht. Hierfür steht auf der Homepage ein Formular zur Verfügung.
Dieser Bericht soll die Einschätzung der Kooperationslehrkraft bezüglich der Notwendigkeit einer sonderpädagogischen
Überprüfung darlegen. Dieser Bericht muss einer Antragstellung zur Überprüfung eines SBA (Sonderpädagogisches
Bildungsangebot) beigefügt werden.
Hier ist das Formular "Kurzbericht
der Kooperationslehrkraft".