Zum Inhalt springen

Kooperationslehrkräfte

Die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule wird in einem regelmäßig zu aktualisierenden verbindlichen Kooperationsplan vereinbart, der gemeinsam von den pädagogischen Fachkräften und den Kooperationslehrkräften erstellt wird und der die gemeinsame Arbeit festlegt. Zur Förderung der Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen hat jede Grundschule eine Kooperationslehrkraft. Gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern trägt sie dafür Sorge, dass die Kinder den Übergang in die Schule erfolgreich und mit Freude bewältigen. Hierzu beobachten sie jedes einzelne Kind im Kindergartenalltag und planen eine, am individuellen Bedarf orientierte, Entwicklungsförderung, in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und der Kindertageseinrichtung.