In einem inklusiven Bildungsangebot lernen Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot auf Wunsch der Erziehungsberechtigten an einer allgemeinen Schule.
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechpersonen wenden:
Miriam Heim
Koordination der Inklusion im Landkreis Biberach
Miriam.Heim@ssa-bc.kv.bwl.de
Jutta Hermes
Koordination der Inklusion im Stadtkreis Ulm
Jutta.Hermes@ssa-bc.kv.bwl.de
Kerstin Rupp
Koordination der Inklusion im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Biberach
Kerstin.Rupp@ssa-bc.kv.bwl.de
Michaela Settele-Jakob
Koordination der Inklusion im Alb-Donau-Kreis
Michaela.Settele-Jakob@ssa-bc.kv.bwl.de
Wenn Sie eine/n Mitarbeiter/in der Begleitstelle Inklusion telefonisch nicht erreichen können, dann schreiben Sie an den/die entsprechende/n Mitarbeiter/in eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf. Vielen Dank.
Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot das Lernen an einer allgemeinen
Schule. Die Schülerinnen und Schüler werden in Regelklassen unterrichtet. Je nach Förderschwerpunkt erhalten sie zielgleiche
oder zieldifferente Angebote. Die Schülerinnen und Schüler bzw. die allgemeine Schule werden dabei stundenweise von
Lehrkräften aus den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterstützt. Vom Schulgesetz wurde den Eltern kein
absolutes Wahlrecht über den Lernort zugestanden: Der Schulstandort für das inklusive Bildungsangebot wird vom Staatlichen
Schulamt vorgeschlagen und in einer Bildungswegekonferenz von den Erziehungsberechtigten gewählt. Ein inklusives Bildungsangebot ist
grundsätzlich gruppenbezogen anzulegen.
Mehrere Schülerinnen und Schüler mit Sonderpädagogischem Bildungsangebot werden zusammen in einer Klasse unterrichtet, um
eine adäquate Zuweisung von sonderpädagogischen Lehrerressourcen zu ermöglichen. Erfahrungen zeigen, dass in dieser
Organisationsform es am besten gelingt, die Interessen und Bedürfnisse dieser Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen und die
hierfür notwendigen sonderpädagogischen Ressourcen in entsprechendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot
kann zielgleich oder zieldifferent sein:
Beim zielgleichen Unterricht sollen alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse die gleichen Lernziele erreichen. Diese sind im
Bildungsplan für die Schulart, die sie besuchen, festgelegt.
Im zieldifferenten Unterricht werden die Lernziele für jede Schülerin/jeden Schüler individuell festgelegt (ILEB).
Inhaltlich orientieren sie sich am Bildungsplan der allgemeinen Schule. Eine zieldifferente Beschulung wird im Zeugnis vermerkt.
Es beschreibt differenziert den sonderpädagogischen Förderbedarf einer Schülerin/eines Schülers. Die Aussagen beruhen
dabei auf einer durchgeführten Diagnostik, Unterrichtshospitationen, Erkenntnisse, die durch die Berichte von anderen Experten
gewonnen wurden, Hausbesuche und Gespräche mit den Eltern, etc. Das Gutachten wird mit den Eltern besprochen und deren Wünsche
bzgl. des künftigen Lernorts werden darin ebenfalls dokumentiert.