Inklusion bedeutet Teilhabe in allen Lebensbereichen oder einfacher gesagt: Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen, z.B. Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule.
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechpersonen wenden:
Miriam Heim
Koordination der Inklusion im Landkreis Biberach
Miriam.Heim@ssa-bc.kv.bwl.de
Jutta Hermes
Koordination der Inklusion im Stadtkreis Ulm
Jutta.Hermes@ssa-bc.kv.bwl.de
Kerstin Rupp
Koordination der Inklusion im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Biberach
Kerstin.Rupp@ssa-bc.kv.bwl.de
Michaela Settele-Jakob
Koordination der Inklusion im Alb-Donau-Kreis
Michaela.Settele-Jakob@ssa-bc.kv.bwl.de
Wenn Sie eine/n Mitarbeiter/in der Begleitstelle Inklusion telefonisch nicht erreichen können, dann schreiben Sie an den/die
entsprechende/n Mitarbeiter/in eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf. Vielen Dank.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Wahl zwischen einer allgemeinen Schule und einem Sonderpädagogischen Bildungs-
und Beratungszentrum (SBBZ). Die Wahlmöglichkeit bezieht sich jedoch nicht auf eine konkrete allgemeine Schule. Diese wird Ihnen vom
Schulamt nach eingehender Prüfung der Geeignetheit vorgeschlagen.
Nach Erstellung des Gutachtens wird dieses ausführlich mit Ihnen besprochen. Der Gutachter oder die Gutachterin wird Ihnen die
verschiedenen Beschulungsmöglichkeiten erläutern und die Vor- und Nachteile davon herausstellen. Darüber hinaus können
Sie sich an Ihren zuständigen Mitarbeiter oder Ihre zuständige Mitarbeiterin Inklusion wenden um dort weitere Beratung zu
erhalten. Eine Bildungswegekonferenz mit Vertretern der verschiedenen Schularten und des Schulamts kann bei Bedarf einberufen werden.