Ganztagsschule ist ein Lern- und Lebensort, an dem Kinder und Jugendliche durch ein „Mehr an Zeit“ bessere Chancen haben, individuell gefördert, aber auch gefordert zu werden. Durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure können die Schülerinnen und Schüler eigene Neigungen ausbauen, neue Interessen entdecken, sinnvolles Freizeitverhalten kennenlernen und in der Gemeinschaft wichtige Kompetenzen erlernen. Die Ganztagsschule bietet die Chance, neue Lern- und Arbeitsformen einzuführen, Lerngruppen neu zu strukturieren sowie Unterricht und Angebote besser zu verzahnen.
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechperson wenden:
Andrea Sperr
Andrea.Sperr@ssa-bc.kv.bwl.de
Grundschulen und Grundstufen der SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen (SchG §4a)
Verbindliche Form oder Wahlform:
An 3 Tagen mit 7 Zeitstunden
An 3 Tagen mit 8 Zeitstunden
An 4 Tagen mit 7 Zeitstunden
An 4 Tagen mit 8 Zeitstunden
- Mindestschülerzahl für die Gruppenbildung:
An einer Grundschule ab 25 Schülern eine Gruppe, ab 29 Schülern 2 Gruppen, ab 54 Schülern 3 Gruppen, …
An einer Grundstufe eines SBBZs mit Förderschwerpunkt Lernen ab 12 Schülern eine Gruppe, ab 16 Schülern zwei Gruppen, ab 28 drei, 40 vier … - Ein pädagogisches Konzept mit rhythmisiertem Ganztagsprogramm, das Lern- und Entspannungsphasen sinnvoll kombiniert
- Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb ist unentgeltlich
- Schulen arbeiten kooperativ mit außerschulischen Partnern zusammen
- Mittagessen und Betreuung in der Mittagspause vom Schulträger organisiert
Grundschulen, Grundstufe SBBZ und weiterführende Schulen
offene Ganztagsschule: freiwillige Teilnahme am jeweiligen Ganztagsangebot der Schule. Bei Anmeldung ist die
Teilnahme für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich.
gebundene Ganztagsschule: alle Schülerinnen und Schüler nehmen verpflichtend am Ganztagsangebot der Schule teil.
Alle Gemeinschaftsschulen sind gebundene Ganztagesschulen SchG §8a
- Grundlage des Antrags ist das pädagogische Konzept der Schule. Das Konzept wird von der Gesamtlehrerkonferenz in Absprache mit dem Schulträger erarbeitet.
- Der Schulträger beantragt (nach Zustimmung der Schulkonferenz), auf Grundlage des pädagogischen Konzepts der Schule, ein Modell des Ganztagsbetriebs auf dem Dienstweg. Stichtag ist immer der 01.10. für die Inbetriebnahme im Folgejahr.
Fachberatung der ZSL-Regionalstelle Tübingen:
Frau Platt-Fingas, christiane.platt-fingas@zsl-rstue.de
Stützpunktschule Blaustein: poststelle@04135495.schule.bwl.de