Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit an Ihrer Schule zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig aufgefrischt und geübt werden.
Nein, denn seit 01. März 2023 wurde das Verfahren umgestellt und läuft nicht mehr über das Schulamt.
Die neuen Regelungen und das Abrechnungsformular für betriebliche Ersthelfende können auf der Homepage der Unfallkasse Baden-Württemberg eingesehen bzw. abgerufen werden.
An allgemeinbildenden Schulen müssen mindestens fünf Prozent des Lehrpersonals zu Ersthelfenden ausgebildet werden. Die
Unfallkasse übernimmt die Aus- oder Fortbildungskosten aber darüber hinaus für alle Lehrkräfte, welche sich als
Ersthelfende fort- und weiterbilden möchten. Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass der Kurs bei einer sogenannten
„ermächtigten Ausbildungsstelle“ (DRK, Johanniter, ASB, …) absolviert wird.
Die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen werden von der Unfallkasse Baden-Württemberg übernommen.
Die Kostenübernahme erfolgt jetzt über Abrechnungsformulare (Teilnahmelisten).
Das ausgefüllte Formular ist im Original an die ermächtigte Ausbildungsstelle weiterzuleiten. Pro Ausbildungskurs ist ein
Abrechnungsformular zu verwenden. Die Teilnehmenden unterzeichnen das Formular zum Zeitpunkt der Kursteilnahme. Die ermächtigte
Ausbildungsstelle leitet der Unfallkasse Baden-Württemberg das Formular weiter und erhält auf dieser Basis die Vergütung
für die Kursdurchführung.
Bereits ausgegebene Gutscheine können bis Ende des Kalenderjahres 2023 verwendet und abgerechnet werden. Eine Rückgabe der Gutscheine an die Unfallkasse Baden-Württemberg ist nicht erforderlich.
Das Abrechnungsformular für betriebliche Ersthelfende können auf der Homepage der Unfallkasse Baden-Württemberg abgerufen
werden.
Prinzipiell gilt: Lehrkräfte, deren letzter Erste Hilfe Kurs länger als zwei Jahre zurückliegt, müssen einen
Grundlehrgang besuchen, bei allen anderen reicht ein Trainingskurs. Beide Kurse sind vom zeitlichen Umfang her identisch (ein ganzer Tag),
sie unterscheiden sich jedoch in den Inhalten.
Nicht übernommen werden:
- Kosten der Aus- und Fortbildung für Schüler, Studierenden, Auszubildenden und Praktikanten.
- Kosten der Aus- und Fortbildung von Personen deren Erste-Hilfe-Leistungen vorrangig Nicht-Versicherten zugutekommen.
- Kosten der Aus- und Fortbildung von Ersthelfern zur Wahrung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.
- Kosten für Spezialkurse (z.B. Herz-Lungen-Wiederbelebung, Frühdefibrillation).
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