Wenn ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt wurde, entscheiden sich die Erziehungsberechtigten in der Bildungswegekonferenz für einen inklusiven Lernort, der ihnen vom Staatlichen Schulamt vorgeschlagen wird oder Sie wählen das SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum).
Bildungswegekonferenzen können telefonisch, in Präsenz oder als Videokonferenz stattfinden.
Die jeweilige Mitarbeiterin/ der jeweilige Mitarbeiter Inklusion meldet sich bei den Eltern und erfragt deren Wunsch bezüglich der
zukünftigen Beschulung ihres Kindes. Sollte dieser Wunsch erfüllt werden können, ohne dass weitere Besprechungen notwendig
sind, reicht ein Telefonat aus. Müssen weitere Fragen geklärt werden, erhalten die Eltern eine Einladung zu einer Besprechung.
Diese kann entweder in Präsenz stattfinden - meist an einer Schule - oder per Videokonferenz.
Zunächst wird geklärt, welchen Lernort das Kind zukünftig besuchen wird. Darüber hinaus kann die Frage geklärt
werden, ob für die Beschulung zusätzliche Ressourcen notwendig sind (zusätzliche Hilfsmittel, Schulbegleitung, …).
Meist nehmen die Eltern des Kindes, Vertreterinnen/Vertreter des Schulamtes (Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Inklusion), Schulrätin
oder Schulrat, Vertreterinnen/Vertreter der beteiligten Schulen (Schulleiterin oder Schulleiter, Lehrkräfte) an der
Bildungswegekonferenz teil. Zusätzlich können Vertreterinnen/Vertreter des Jugendamtes, der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, des
Schulträgers, … teilnehmen.