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Begegnungsmaßnahmen

Für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung an Schulkindergärten, an allgemeinen Kindertagesstätten sowie an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und an allgemeinen Schulen können gemeinsame Unternehmungen und Projekte als Begegnungsmaßnahmen bezuschusst werden. Der Landtag von Baden-Württemberg stellt hierfür seit 1991/1992 Mittel bereit.