Für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung an Schulkindergärten, an allgemeinen Kindertagesstätten sowie an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und an allgemeinen Schulen können gemeinsame Unternehmungen und Projekte als Begegnungsmaßnahmen bezuschusst werden. Der Landtag von Baden-Württemberg stellt hierfür seit 1991/1992 Mittel bereit.
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechperson wenden:
Gisela Weber
Gisela.Weber@ssa-bc.kv.bwl.de
Öffentliche und private Schulkindergärten zusammen mit allgemeinen Kindertagesstätten oder allgemeinen Schulen,
öffentliche und private SBBZ zusammen mit Kindertagesstätten oder allgemeinen Schulen (Grund-, Werkreal-/Hauptschulen,
Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und berufliche Schulen). Inklusive Settings erhalten allerdings keine Zuschüsse.
An Schulkindergärten und allgemeinen Kindertagesstätten:
Zum Beispiel: Gegenseitige Besuche, um gemeinsam zu spielen, zu feiern, zu essen, Ausflüge zu machen, usw.
Im Schulbereich:
Zum Beispiel: gemeinsame Spielenachmittage, gezielte Unterrichtsvorhaben, gemeinsame Arbeitsgemeinschaften (z.B. Kunst/Werken,
Chor), gemeinsame Projekte (z.B. Theater, Zirkus) sowie Ausstellungen bzw. Aufführungen; gemeinsame Lerngänge, Theaterbesuche,
Museumsbesuche, Besuche von Ausstellungen, sportliche Aktivitäten (z.B. spielerische Turniere, Erlebnispädagogik), gemeinsame
Schulfeste oder Sportfeste, gemeinsame Ausflüge und Wandertage, Klassenfahrten, mehrtägige Vorhaben wie gemeinsame
Schullandheim-, Waldschulheimaufenthalte, (Ski-) Freizeiten, ...
Ganz allgemein geht es darum, Begegnungen und gemeinsames Tun zu ermöglichen und zur Persönlichkeitsentwicklung der
Schülerinnen und Schüler beizutragen. Im Miteinander soll erreicht werden, dass empathische Kommunikation gefördert wird,
Stärken neu entdeckt und verdeckte Fähigkeiten gezeigt werden können. Dabei soll der Schwerpunkt auf der Intensität der
Kontakte, weniger auf der Häufigkeit liegen. Wünschenswert ist ein leistungsneutrales Klima, in dem alle Beteiligten
gleichberechtigt und freiwillig involviert sind. Wir beraten Sie hierzu gerne!
Hauptsächlich für Sachkosten (d.h. Kosten, die während des Projekts entstehen wie z.B. Eintrittsgelder,
Verpflegung,…), für Übernachtungskosten, Fahrtkosten und/oder Kosten für Referent*innen. Diese Kosten dürfen
nicht gleichzeitig von anderer Seite (Förderverein, Elternbeitrag, Schulträger…) übernommen werden.
Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Aktivitäten echten Begegnungscharakter haben und auf die längerfristige Kooperation von
mindestens 2 Einrichtungen (einer allgemeinen und einer sonderpädagogischen) angelegt sind. Fragen Sie im Zweifelsfall bei uns
nach!
Ja. Für Begegnungsmaßnahmen, die zwischen Januar und Juli durchgeführt werden: 15.11. des Vorjahres. Für
Begegnungsmaßnahmen, die zwischen September und Dezember durchgeführt werden: 15.06.
1. Schulinterne Projektplanung
2. Antragstellung
beim SSA unter Beachtung der Fristen
3. Projektdurchführung
4. Kostenaufstellung mit Formular "Verwendungsnachweis"
bis vier Wochen nach Beendigung
5. Zuschussfeststellung vom RP Tübingen
Formular 1: Antrag
auf Zuwendung
Formular 2: Verwendungsnachweis
Ja, schulische Fördervereine können hierbei hilfreich sein.
Auf dem postalischen Weg an:
Arbeitsstelle Kooperation
Frau Gisela Weber
Erlenweg 2/1
88400 Biberach
Weitere Informationen finden Sie hier:
Ministerium für Kultus, Jugend, Sport Baden-Württemberg: Begegnungsmaßnahmen in Baden-Württemberg
Arbeitsstelle Kooperation
Flyer
Begegnungsmaßnahmen
Merkblatt
Begegnungsmaßnahmen