Weitere Informationen zur Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
1. in Baden-Württemberg den ständigen Wohnsitz hat,
2. die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre,
3. nicht bereits die ordentliche Werkrealschulabschlussprüfung oder die entsprechende Abschlussprüfung für Schulfremde mit
Erfolg abgelegt hat,
4. nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Werkrealschulabschlussprüfung oder der entsprechenden Abschlussprüfung
für Schulfremde teilgenommen hat und
5. keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule und kein
öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium oder sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem
Bildungsgang besucht.
aus: Prüfungsordnungen Sekundarstufe I §17
Die Meldung zur Schulfremdenprüfung ist
bis zum 01. März eines jeden Jahres
an das für den Wohnsitz zuständige Staatliche Schulamt zu richten.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
a. Formular
1 (Dieses Formular bitte in doppelter Ausfertigung einreichen!)
b. Formular
2
c. Geburtsurkunde oder Kopie des Personalausweises
d. die Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte Abschriften oder
Ablichtungen)
e. einen Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die
ausgeübte Berufstätigkeit
Schriftlich
Deutsch
Mathematik
Englisch
Wahlpflichtfach Technik oder AES (Alltagskultur, Ernährung, Soziales)
Mündlich
Biologie oder Chemie oder Physik
Geschichte oder Geographie oder Gemeinschaftskunde
Englisch in Form der Kommunikationsprüfung
Deutsch oder Mathematik oder Wahlpflichtfach (Technik oder AES)
Thomas Pätzold, Schulamtsdirektor
Thomas.Paetzold@ssa-bc.kv.bwl.de
Alexandra Schaffhauser
Alexandra.Schaffhauser@ssa-bc.kv.bwl.de
Lucia Benzinger
Lucia.Benzinger@ssa-bc.kv.bwl.de