Die Schulfremdenprüfung ermöglicht Menschen, die ihre schulische Laufbahn ohne einen ersten Abschluss beendet haben, diesen
nachträglich zu erreichen.
Die Schulfremdenprüfung bietet den Bewerberinnen und Bewerbern, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte
Werkrealschule, Hauptschule, Gemeinschaftsschule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem
Bildungsgang besuchen, die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss als Zugangsvoraussetzung für eine Berufsausbildung zu
erwerben.
Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler aus Klassenstufe 9 des Gymnasiums an der Schulfremdenprüfung teilnehmen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist, und sie im Falle einer Nichtversetzung die Schule verlassen müssten.
Die Abschlussprüfung für Schulfremde und Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums findet in der Regel einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen Hauptschulabschlussprüfung statt.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.
Zur Schulfremdenprüfung zur Erlangung des Hauptschulabschlusses wird zugelassen, wer
- die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre;
- nicht bereits die ordentliche Hauptschulabschlussprüfung oder die Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde mit Erfolg abgelegt hat;
- nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Hauptschulabschlussprüfung oder der Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde teilgenommen hat;
- keine Werkrealschule/Hauptschule, keine Realschule, keine Gemeinschaftsschule, kein Gymnasium oder kein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besucht.
Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 des Gymnasiums werden zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle
einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten.
Auch Schülerinnen und Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen und von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit entsprechendem Bildungsgang können an der Schulfremdenprüfung zur Erlangung des Hauptschulabschlusses teilnehmen.
Wer den Hauptschulabschluss ohne eine Prüfung im Fach Englisch erworben hat, kann sich in diesem Fach der Schulfremdenprüfung unterziehen.
Die Meldung zur Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde und Schüler des Gymnasiums ist
bis zum 01. März eines jeden Jahres
an das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt zu richten.
Anmeldeunterlagen:
- Formular 1
- Formular 2
- Formular
3
zusätzliches Anmeldeformular für Schüler des Gymnasiums: - Formblatt für Schüler des Gymnasiums
Schriftliche Prüfung:
Die zentralen schriftlichen Prüfungen finden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch statt.
Mündliche Prüfung:
Die mündlichen Prüfungen erstrecken sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfungen, im Fach Englisch in Form der
Kommunikationsprüfung, sowie nach Wahl der Teilnehmerin oder des Teilnehmers auf ein Fach aus den Naturwissenschaften (Biologie,
Chemie oder Physik) oder auf ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (Geschichte, Gemeinschaftskunde oder Geographie).
Des Weiteren findet eine Präsentationsprüfung statt, die aus folgenden Prüfungsteilen besteht: Erstellung einer Hausarbeit;
Präsentation; Prüfungsgespräch
Überblicksdarstellung:
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Gesamtleistung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsfächer
und der Präsentationsprüfung besser als 4,5 ist und die Gesamtleistungen in keinem der geprüften Fächer und des
gewählten Faches und der Präsentationsprüfung mit der Note "ungenügend" bewertet sind.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Gesamtleistung in nicht mehr als drei der geprüften Fächer und des gewählten Faches und
in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch und Mathematik mit der Note "mangelhaft" bewertet ist.
Die Prüfung im Fach Englich ist bestanden, wenn auf Grund der schriftlichen und mündlichen Prüfung mindestens die Note "ausreichend" erreicht wurde.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal, frühestens nach einem Jahr, wiederholen.
Thomas Pätzold, Schulamtsdirektor
Thomas.Paetzold@ssa-bc.kv.bwl.de
Alexandra Schaffhauser
Alexandra.Schaffhauser@ssa-bc.kv.bwl.de
Lucia Benzinger
Lucia.Benzinger@ssa-bc.kv.bwl.de