Navigation überspringen

MVO-Prüfungen im Bereich des Staatlichen Schulamts Biberach im Schuljahr 2015/2016

Anmeldung:

Schüler der Klassen 5 und 6 der Haupt- und Werkrealschule, die für einen Schulartwechsel eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen, werden an der von ihnen gewünschten Realschule angemeldet. Dabei erklären die Erziehungsberechtigten auch schriftlich, ob sie eine mündliche Prüfung für ihr Kind wünschen. Diese Realschule gibt die Meldung möglichst auf Vordruck "Übergang von der Hauptschule in die Realschule" mit der Erklärung zur mündlichen Prüfung an die mit der Prüfung beauftragten Realschule weiter.

 

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.