Navigation überspringen

Ganztagsschule

Ganztagsschule ist ein Lern- und Lebensort, an dem Kinder und Jugendliche durch ein „Mehr an Zeit“ bessere Chancen haben, individuell gefördert, aber auch gefordert zu werden. Durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure können die Schülerinnen und Schüler eigene Neigungen ausbauen, neue Interessen entdecken, sinnvolles Freizeitverhalten kennenlernen und in der Gemeinschaft wichtige Kompetenzen erlernen. Die Ganztagsschule bietet die Chance, neue Lern- und Arbeitsformen einzuführen, Lerngruppen neu zu strukturieren sowie Unterricht und Angebote besser zu verzahnen.

Ansprechpartner im Schulamt:

Frau Andrea Sperr
Schulrätin
07351 5095-135
Andrea.Sperr@ssa-bc.kv.bwl.de

Grundschulen und Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen - Mögliche schulische Organisationsformen der Ganztagsschule

Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird das neue Ganztagskonzept der Landesregierung für Grundschulen und Grundstufen von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen umgesetzt. Dadurch soll der Ausbau von Ganztagsschulen in Baden-Württemberg vorangebracht werden.

Wesentliche Eckpunkte sind:

  • Verbindliche Form oder Wahlform:
    An 3 Tagen mit 7 Zeitstunden
    An 3 Tagen mit 8 Zeitstunden
    An 4 Tagen mit 7 Zeitstunden
    An 4 Tagen mit 8 Zeitstunden
  • Mindestschülerzahl für die Gruppenbildung:
    An einer Grundschule ab 25 Schülern eine Gruppe, ab 29 Schülern 2 Gruppen, ab 54 Schülern 3 Gruppen, …
    An einer Grundstufe eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Förderschwerpunkt Lernen ab 12 Schülern eine Gruppe, ab 16 Schülern zwei Gruppen, ab 28 drei, 40 vier …
  • Ein pädagogisches Konzept mit rhythmisiertem Ganztagsprogramm, das Lern- und Entspannungsphasen sinnvoll kombiniert.
  • Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb ist unentgeltlich.
  • Die Möglichkeit, jahrgangs- und klassenübergreifender Gruppen.
  • Schulen arbeiten stark mit außerschulischen Partnern zusammen.
  • Schulen können die Mitarbeit etwa von Sporttrainern oder Musiklehrern bezahlen (Monetarisierung von Lehrerwochenstunden).
  • Mittagessen vom Schulträger organsisiert.
  • Für die Mittagspausenaufsicht erhält die Schule ein Budget.

Verfahren:

  • Grundlage des Antrags ist das pädagogische Konzept der Schule. Das Konzept wird von der Gesamtlehrerkonferenz erarbeitet
  • Der Schulträger beantragt nach Zustimmung der Schulkonferenz auf Grundlage des pädagogischen Konzepts der Schule ein Modell des Ganztagsbetriebs.
  • Bei der Einführung der verbindlichen Form ab der ersten Klasse können die höheren Klassen entweder im Halbtagsbetrieb oder im Ganztagsbetrieb der Wahlform weitergeführt werden, bis sie die Schule verlassen.
  • Bereits eingerichtete Ganztagsschulen an Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen können bei ihrem bisherigen Konzept bleiben oder die neue Form beantragen.
  • Die Schulleitung beschließt die Kooperation mit außerschulischen Partnern und entscheidet jährlich darüber, wie viele Lehrerwochenstunden dafür in Geldform verwendet werden.
  • Das Kultusministerium stellt Mustervereinbarungen zur Kooperation mit außerschulischen Partnern zur Verfügung.

Weitere Informationen zum neuen Ganztagsschulkonzept finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.

Weiterführende Schulen - Mögliche schulische Organisationsformen der Ganztagschule

offene Ganztagsschule: freiwillige Teilnahme an mindestens drei Wochentagen am Ganztagsangebot der Schule. Bei Anmeldung wird die Teilnahme für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich.

gebundene Ganztagsschule: alle Schülerinnen und Schüler nehmen verpflichtend an mindestens drei Wochentagen am Ganztagsangebot teil.

teilgebundene Ganztagsschule: ein Teil (eine Klasse, …) nehmen verpflichtend an mindestens drei Wochentagen am Ganztagsangebot teil.

 

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.