Nach aktueller Rechtslage sind Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet
haben (reguläre Einschulung). Dasselbe gilt für Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr
vollendet haben und die von den Eltern in der Grundschule angemeldet wurden (Auslösung der Schulpflicht durch die Eltern).