Die Prüfung dient dem Erwerb des Abschlusszeugnisses der Realschule für Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Realschule oder kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium besuchen (Schulfremde).
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechpersonen wenden:
Regula Volk
07351
5095-145
Regula.Volk@ssa-bc.kv.bwl.de
Alexandra Schaffhauser
07351 5095-111
Alexandra.Schaffhauser@ssa-bc.kv.bwl.de
Lucia Benzinger
07351
5095-122
Lucia.Benzinger@ssa-bc.kv.bwl.de
Die Abschlussprüfung findet in der Regel einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen Abschlussprüfung statt.
Zur Prüfung zugelassen wird, wer
a) diese Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre,
b) nicht bereits die ordentliche Abschlussprüfung oder die Abschlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung
mit Erfolg abgelegt hat (es ist also keine Prüfungsnachbesserung möglich!),
c) nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Abschlussprüfung oder der Abschlussprüfung für Schulfremde nach
dieser Prüfungsordnung teilgenommen hat,
d) keine Hauptschule, Realschule oder kein Gymnasium besucht.
Die Meldung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist bis zum 01. März jeden Jahres an
das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt zu richten.
1) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf:
Die Fremdsprache Englisch, die Fächer Deutsch und Mathematik sowie auf das gewählte Fach des Wahlpflichtbereichs Technik oder AES (Alltagskultur, Ernährung, Soziales) oder Französisch.
Im Fach Deutsch ist eine Ganzschrift Bestandteil der Schulfremdenprüfung. Die Ganzschrift für die Prüfung 2026 ist "Der Markisenmann“ von Jan Weiler oder alternativ “Als die Welt uns gehörte“ von Liz Kessler. Die Schulen entscheiden jeweils selbst, welche Ganzschrift im Unterricht behandelt und in der Prüfung gestellt wird. Bitte nehmen Sie mit der Ihnen zugeteilten Prüfschule Kontakt auf, für welche Ganzschrift sich die Schule entschieden hat.
2) Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf:
a) eine der Naturwissenschaften Biologie oder Chemie oder Physik
b) eines der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Geschichte oder Geographie oder Gemeinschaftskunde
c) Pflichtfremdsprache in Form der Kommunikationsprüfung
d) Deutsch oder Mathematik oder Wahlpflichtfach
e) auf Wunsch auf weitere schriftliche Prüfungsfächer.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal, frühestens nach einem Jahr, wiederholen.
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist an das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche
Schulamt zu richten.
Alle notwendigen Informationen zur Realschulabschlussprüfung für Schulfremde finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.
Wir benötigen von Ihnen:
- Meldebogen zur Realschulabschlussprüfung für Schulfremde
- Einwilligungserklärung zur Erhebung personenbezogener Daten für die Ablegung der Realschulabschlussprüfung für Schulfremde
- Lebenslauf mit Angaben zum bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit
- Identitätsnachweis
Etwa ein Personalausweis, Reisepass oder eine Geburtsurkunde als Kopie
(Urkunde des Herkunftslandes nur in beglaubigter deutscher Übersetzung) - Letztes Zeugnis, Abgangs-/Abschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
(Zeugnisse des Herkunftslandes nur in beglaubigter deutscher Übersetzung) - Halbjahresinformationen und Bescheinigung lt. Anlage (Formblatt: Bescheinigung Anmeldung Realschulabschlussprüfung für Schulfremde durch Gymnasium) nur für Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 des Gymnasiums, die im Fall einer Nichtversetzung die bisherige Schule verlassen müssten.
- Zusätzliches Anmeldeformular für Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 des Gymnasiums, die im Fall einer
Nichtversetzung die bisherige Schule verlassen müssten.
Bescheinigung zur Anmeldung für die Realschulabschlussprüfung für Schulfremde
Die Prüfschulen für die Schulfremdenprüfung Realschule sind:
Anna-Essinger-Realschule
Egginger Weg 40
89077 Ulm
0731 161-3628
Bei Bedarf:
Max-Weishaupt-Realschule
Hauptstraße 72
88477 Schwendi
07353 9832210