Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnten, die Chance auf die Erlangung des Hauptschulabschlusses.
Sie können sich hierzu an folgende Ansprechpersonen wenden:
Regula Volk
07351
5095-145
Regula.Volk@ssa-bc.kv.bwl.de
Alexandra Schaffhauser
07351 5095-111
Alexandra.Schaffhauser@ssa-bc.kv.bwl.de
Lucia Benzinger
07351
5095-122
Lucia.Benzinger@ssa-bc.kv.bwl.de
Die Abschlussprüfung findet in der Regel einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen Abschlussprüfung statt.
Mit der Teilnahme an der Schulfremdenprüfung können Bewerberinnen und Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich
anerkannte Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule und kein öffentliches oder kein öffentliches oder
staatlich anerkanntes Gymnasium oder sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besuchen,
einen Hauptschulabschluss erwerben.
Ausnahme: Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 des Gymnasiums werden zur Hauptschulabschlussprüfung
für Schulfremde zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle der Nichtversetzung ihre bisherige Schule
verlassen müssten.
Wer den Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache Englisch erworben hat, kann sich im Fach Englisch einer Prüfung
unterziehen.
Die Meldung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist bis zum 01. März jeden Jahres an
das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt zu richten.
Schriftliche Prüfungen:
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch.
Für die Schulfremdenprüfung im Fach Deutsch gilt die an der prüfenden Schule ausgewählte
Ganzschrift.
Mündliche Prüfungen:
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfung, im Fach Englisch in Form der Kommunikationsprüfung sowie nach Wahl des Prüflings eines der naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie oder Physik oder eines der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Geschichte, Geographie oder Gemeinschaftskunde.
Die Präsentationsprüfung besteht aus den folgenden Prüfungsteilen: Präsentation und Prüfungsgespräch. Grundlage für die Präsentationsprüfung ist eine schriftliche Dokumentation durch den Prüfling.
Die Präsentationsprüfung wird nach Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in einem der Fächer der schriftlichen oder mündlichen Prüfung abgelegt. Das gewählte Thema muss einen Bezug zum Bildungsplan der Klassen 7 bis 9 des gewählten Fachs aufweisen.
Die Kommunikationsprüfung für Schulfremde findet nach der schriftlichen Prüfung statt.
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung für Schulfremde ist an das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige Staatliche
Schulamt zu richten.
Wir benötigen von Ihnen:
- Formular 1
- Formular 2
- Formular 3
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie) oder Kopie des Personalausweises
- Letztes Zeugnis, Abgangszeugnis (beglaubigte Kopie)
(Zeugnisse des Herkunftslandes nur in beglaubigter deutscher Übersetzung) - Nur für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums: Halbjahresinformation
- Nur für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums: Bescheinigung der Schule über Versetzungsgefährdung