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17.03.2020

Erreichbarkeit des Staatlichen Schulamtes Biberach

Aufgrund der Anweisung des Kultusministeriums vom 16.03.2020 ist die Anwesenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatlichen Schulamtes Biberach ab dem 17.03.2020, vorläufig bis einschließlich 19. April 2020, auf ein unabdingbar erforderliches Maß zu beschränken.

Aufgrund der Anweisung des Kultusministeriums vom 16.03.2020 ist die Anwesenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatlichen Schulamtes Biberach ab dem 17.03.2020, vorläufig bis einschließlich 19. April 2020, auf ein unabdingbar erforderliches Maß zu beschränken.Personal ist damit nur noch sehr eingeschränkt vor Ort, Schulrätinnen und Schulräte sind im Home-Office per Mail erreichbar. Ansonsten ist die telefonische Erreichbarkeit erschwert. Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann daher einen längeren Zeitraum beanspruchen.
Richten Sie Ihre Anfragen bitte bis auf weiteres am besten per Mail direkt an die Schulrätinnen oder Schulräte bzw. an poststelle@ssa-bc.kv.bwl.de

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