Schülerinnen und Schüler aus dem Autismus-Spektrums besuchen in der Regel allgemeine Schulen. Oft sind individuelle Hilfestellungen für den Schulbesuch sinnvoll und notwendig.
Wir Autismusbeauftragten beraten und informieren über Autismus-Spektrum-Störungen und die damit verbundenen Besonderheiten.
Unsere Aufgaben umfassen:
Beratung und Information von
- betroffenen Schülerinnen und Schülern
- ErzieherInnen in Kindertagesstätten beim Übergang des Kindes von der KiTa in die Schule
- Lehrkräften in Schulkindergärten
- Lehrkräften aller Schulen (SBBZ mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
- Begleitpersonen/Schulbegleitungen
Beratung, Information und Begleitung zu
- Fragen zur schulischen Förderung, Lerninhalten und Didaktik
- schulrechtlichen Fragen, z.B. bei Fragen zum Nachteilsausgleich
- Fragen zum Lern- und Förderort
- Fragen über Schulbegleitung
- Infostunden für MitschülerInnen über Autismus
Fortbildung von
- Lehrkräften im Rahmen regionaler Lehrerfortbildung
- Schulen
- Lehrerkonferenzen
- Klassenteams
- Elternabende
Zusammenarbeit mit
- Schulen, Schulleitungen und Lehrkräften
- Sozial- und Jugendämtern
- Schulbegleitungen
- Elterngruppen
- verschiedenen Arbeitskreisen zum Thema Autismus-Spektrum
Das Vorliegen einer Diagnose aus dem Autismus-Spektrum ist Grundlage für die Arbeit der Autismusbeauftragten.