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Autismus

Unsere Aufgaben

Schülerinnen und Schüler aus dem Autismus-Spektrums besuchen in der Regel allgemeine Schulen. Oft sind individuelle Hilfestellungen für den Schulbesuch sinnvoll und notwendig.

Wir Autismusbeauftragten beraten und informieren über Autismus-Spektrum-Störungen und die damit verbundenen Besonderheiten.

Unsere Aufgaben umfassen:

Beratung und Information von

  • betroffenen Schülerinnen und Schülern
  • ErzieherInnen in Kindertagesstätten beim Übergang des Kindes von der KiTa in die Schule
  • Lehrkräften in Schulkindergärten
  • Lehrkräften aller Schulen (SBBZ mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
  • Begleitpersonen/Schulbegleitungen

Beratung, Information und Begleitung zu

  • Fragen zur schulischen Förderung, Lerninhalten und Didaktik
  • schulrechtlichen Fragen, z.B. bei Fragen zum Nachteilsausgleich
  • Fragen zum Lern- und Förderort
  • Fragen über Schulbegleitung
  • Infostunden für MitschülerInnen über Autismus

Fortbildung von

  • Lehrkräften im Rahmen regionaler Lehrerfortbildung
  • Schulen     
           - Lehrerkonferenzen
           - Klassenteams
           - Elternabende

Zusammenarbeit mit

  • Schulen, Schulleitungen und Lehrkräften
  • Sozial- und Jugendämtern
  • Schulbegleitungen
  • Elterngruppen
  • verschiedenen Arbeitskreisen zum Thema Autismus-Spektrum

Das Vorliegen einer Diagnose aus dem Autismus-Spektrum ist Grundlage für die Arbeit der Autismusbeauftragten.

 

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